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   OLG Koblenz, 02.11.2017 - 1 U 725/16   

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https://dejure.org/2017,67152
OLG Koblenz, 02.11.2017 - 1 U 725/16 (https://dejure.org/2017,67152)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.11.2017 - 1 U 725/16 (https://dejure.org/2017,67152)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. November 2017 - 1 U 725/16 (https://dejure.org/2017,67152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss der Unternehmer für Fehler eines Lieferanten einstehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmer haftet für Fehler seines Lieferanten! (IBR 2019, 104)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.11.2017 - 1 U 725/16
    Inwieweit die weiter geltend gemachten Schadenspositionen (u. a. Tierarztkosten, Besamungskosten, Abgang Milchkühe, Behandlung von Euterentzündungen) im Einzelnen kausal auf diese der Beklagtenseite zuzurechnenden Umstände zurückzuführen sind oder ob möglicherweise andere Ursachen ganz oder teilweise zu den vom Kläger weiter geltend gemachten Schadenspositionen geführt haben, hat das Landgericht in eigener Verantwortung unter Beachtung der relativ geringen Anforderungen an die Darlegungspflicht des Klägers zur Höhe des geltend gemachten Schadens zu klären und zu entscheiden (s. BGH, NJW-RR 2001, 887 f.).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 156/86

    Verhinderung eines Erschließungsvertrages - Schutzbereich der Norm -

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.11.2017 - 1 U 725/16
    Insoweit ist auch klargestellt, wie weit, welche Schadensposition betreffend die Reichweite, Rechtskraft dieses Grundurteils wirkt (s. hierzu MK-Musielak, ZPO § 304 Rn. 22; Stein/Jonas-Leipold, ZPO 22. Aufl., § 304 Rn. 26; BGH, VersR 1990, 422 f.).
  • OLG Hamm, 21.09.2020 - 2 U 199/19

    Ansprüche aus abgetretenem Recht aus einem Gewährleistungsfall im

    Nach dem Urteil des OLG Koblenz vom 02.11.2017 (1 U 725/16) soll eine Zurechnung des Verschuldens des Lieferanten zu bejahen sein, wenn der Zulieferer aus der reinen Lieferantenrolle hinaustritt und sich an der Erfüllung der Pflichten des Verkäufers beteiligt.
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